Senlac Tours ist zu jeder Zeit an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit allen Partnern interessiert. Sollte es doch einmal Probleme geben, so ist Senlac Tours stets bemüht, eine gütliche Einigung zu erzielen. Seit unserer Gründung wurde Senlac Tours in keinem einzigen Fall verklagt oder hat selbst geklagt. Es ist unser Bestreben, dass es weiterhin so bleibt.
Stand: 14.04.2021
1. ANERKENNUNG DER REISEBEDINGUNGEN – PAUSCHALREISEN
1.1. Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und Senlac Tours zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
1.2. Die Reisebedingungen gelten folglich nicht, wenn der Kunde keine Pauschalreise (sondern z.B. vermittelte Einzelleistungen oder verbundene Reiseleistungen gem. § 651w BGB) gebucht hat, da er hierüber eine entsprechende andere Information erhält.
1.3. Die Reisebedingungen gelten ferner nicht für Geschäftsreisen, soweit mit dem Kunden ein Rahmenvertrag für die Organisation von Geschäftsreisen geschlossen wurde.
1.4. Die Reisebedingungen werden dem Anmelder und auf Wunsch angemeldeten Teilnehmern (im folgenden Reisende genannt) vor einer Buchung zur Verfügung gestellt. Die Erstellung eines individuellen Reiseangebots und auch die Annahme einer Gruppenreisebuchung durch Senlac Tours stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Anmelder für sich und die von ihm angemeldeten Reisenden die Geltung dieser Reisebedingungen anerkennt und durch Nichtwidersprechen genehmigt. Dies gilt ebenso für einen Vertragsabschluss
1.5. Unsere Reisebedingungen sind im Internet auf unserer Webseite veröffentlicht:https://www.senlactours.com/unser-service/buchungsbedingungen
2. ABSCHLUSS DES PAUSCHALREISEVERTRAGES & VERPFLICHTUNG FÜR MITREISENDE
2.1. Für alle Buchungswege (z. B. beim Veranstalter, telefonisch, online etc.) gilt:
- Nach Anfrage unterbreitet Senlac Tours ein kostenloses und unverbindliches Angebot. Der Abschluss des Reisevertrages erfolgt erst mit der Zusendung der Reiseanmeldung in schriftlicher Form (Post, E-Mail, Webseite) durch den Anmeldenden. Nach Eingang der Reiseanmeldung erhält der Anmelder von Senlac Tours umgehend eine Buchungsbestätigung, die die Angaben über die gebuchte Reise und der Reiseleistungen enthält. Mit Zugang dieser Bestätigung beim Anmelder tritt der Vertrag in Kraft.
- Der Anmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Anmelder nimmt die Anmeldung in eigenem Namen vor. Erfolgt die Anmeldung als Lehrer einer Bildungseinrichtung (öffentlich oder privat), so handelt er als bevollmächtigter Vertreter der jeweiligen Bildungseinrichtung oder Gruppe. Dabei steht der Anmelder für seine Vertragspflichten als auch für die angemeldeten Reisenden ein. Der Anmelder ist Senlac Tours gegenüber zum Schadenersatz und zur Erfüllung verpflichtet. Dies gilt auch, wenn im Falle fehlender Einwilligungen oder Genehmigungen der gesetzlichen Vertreter von minderjährigem Teilnehmer, der Reisevertrag nicht zustande kommt.
- Bei Pauschalreiseverträgen (nach §§312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) die per E-Mail, Telefon oder Brief abgeschlossen werden, besteht kein Widerrufsrecht gemäß §§312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB. Jedoch bestehen die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (Rücktrittsrecht gemäß §651h BGB, nachstehend Ziffer 8).
- Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Senlac Tours vom Inhalt der Buchung ab, liegt ein neues Angebot der Senlac Tours vor, an das Senlac Tours für die Dauer von 8 Tagen ab Zugang gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Senlac Tours bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Anmelder innerhalb der Bindungsfrist Senlac Tours die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
- Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Reisenden werden von Senlac Tours gespeichert und ausschließlich zur Durchführung der Reise und zur Kundenbetreuung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte, die nicht mit der Durchführung der Reise betraut sind, erfolgt nicht. Sie sind berechtigt, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten und nach Beendigung der Reise eine Löschung Ihrer Daten zu verlangen.
3. ÄNDERUNGEN VON LEISTUNGEN
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Senlac Tours vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Senlac Tours ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Senlac Tours, gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung, gesetzten angemessenen Frist
- entweder die Änderung anzunehmen
- oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten
- oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat.
Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung von Senlac Tours zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, außer die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1. Innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20%, mindestens jedoch 50.00 € pro Person des Gesamtreisepreises fällig. Die Restzahlung hat vier Wochen vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu erfolgen. Bei Gruppenbuchungen sind alle Zahlungen möglichst geschlossen in maximal zwei Raten durch den Vertragsnehmer für die gesamte Gruppe zu leisten.
4.2. Wird die Anzahlung und /oder der Restbetrag nicht fristgemäß gezahlt, so kann Senlac Tours nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und eine Entschädigung der Ersatzansprüche verlangen. Erst mit vollständiger Begleichung des Rechnungsbetrags werden die Reiseunterlagen an den Anmelder übergeben und somit besteht bis zu diesem Zeitpunkt auch kein Anspruch des Anmelders und der Reiseteilnehmer auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen.
4.3. Einzelüberweisungen sind gegen eine Gebühr pro Person möglich, der aktuelle Preis wird mit dem Angebot verschickt. Die Schule ist der Vertragspartner und wird daher regelmäßig über den Zahlungsstand informiert. Bei ausstehenden Zahlungen ist es Pflicht des Vertragspartners, diese Zahlungen anzumahnen. Daher nimmt Senlac Tours keine Adressen oder Kontaktdetails der Reisenden an, soweit diese nicht für die Unterbringung in Gastfamilien benötigt werden.
4.4. Sicherheit: Nach den gesetzlichen Vorschriften eines Reiseveranstalters sind alle Reisenden abgesichert. Die vom Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 t BGB bei der tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH - Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg versichert.
5. PREISÄNDERUNGEN
5.1. Die Preise bei Gruppenbuchungen sind auf der Basis der Teilnehmerzahl berechnet, so wie sie auf der Reiseanmeldung und auf der Buchungsbestätigung angegeben sind. Da die Gruppen in der Regel einen Bus zur alleinigen Verfügung haben, behält sich Senlac Tours vor, den Einzelpreis der Teilnehmer bei mehr als einer Stornierung neu zu berechnen.
5.2. Preiserhöhungen nach Abschluss des Reisevertrages sind bis 31 Tage vor Reiseantritt aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen (Erhöhung der Beförderungsklasse, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife, Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse o. ä.) in dem Umfang möglich, wie nachzuweisende Tatsachen dies rechtfertigen. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer notwendigen Preiserhöhung von über 8% des Reisepreises kann der Reiseteilnehmer innerhalb von 10 Tagen kostenlos zurücktreten. Die Preiserhöhung gilt als angenommen, wenn der Anmeldende innerhalb dieser Frist nicht widerspricht. Senlac Tours kann auch eine alternative Reise anbieten.
6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung Senlac Tours bereit ist und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
7. MÄNGELANZEIGEN, ABHILFE UND MINDERUNG
Mängel müssen unverzüglich über den Anmelder an Senlac Tours gerichtet werden. Dies kann persönlich, per E-Mail oder Telefon erfolgen. Zuständig für die Entgegennahme der Mängelanzeige ist der bevollmächtigte Vertreter von Senlac Tours vor Ort. Senlac Tours wird eine angemessene Ersatzleistung anbieten. Sollte der Mangel nicht unverzüglich angezeigt werden und dadurch die Möglichkeit der Abhilfe geschaffen werden, kann keine Minderungen des Reisepreises verlangt werden. Eine Abhilfe kann durch Senlac Tours verweigert werden, wenn diese mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Der Anmelder kann eine Reiseminderung oder Schadenersatz verlangen. Diese Forderung erlischt jedoch, wenn der Schaden oder Mangel durch den Reisenden oder Dritte selbstverschuldet oder durch Fahrlässigkeit entstanden ist. Für Schäden, die keine Körperschäden sind, haftet Senlac Tours mit einer Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis.
Sollte die Reise erheblich beeinträchtigt sein und Senlac Tours in einer angemessenen Frist keine Abhilfe leistet, kann vom Reisevertrag zurückgetreten werden.
8. RÜCKTRITT EINER GRUPPE
Gilt nur wenn keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird:
8.1. Der Anmelder kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten, sofern in der Buchungsbestätigung keine anderen Rücktrittbedingungen vereinbart worden sind. Maßgebend für den Rücktrittzeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung.
8.2. Wenn der Anmelder und damit die gesamte Gruppe zurücktritt oder wenn er die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen) nicht antritt, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen zu berücksichtigen. SENLAC TOURS kann diesen Ersatzanspruch nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in folgendem Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
8.3. Rücktritt bei Busreisen: bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20%, bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 50%, bis zum 14. Tag vor Reiseantritt 60%, bis zum 6. Tag vor Reiseantritt 80%, ab dem 5. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 92%;
8.4. Rücktritt bei Bahnreisen: bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20%, bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 50%, bis zum 14. Tag vor Reiseantritt 70%, bis zum 6. Tag vor Reiseantritt 85%, ab dem 5. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95%;
8.5. Rücktritt bei Eigenanreise: bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20%, bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 35%, bis zum 14. Tag vor Reiseantritt 55%, bis zum 6. Tag vor Reiseantritt 70%, ab dem 5. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 85%.
Bereits gebuchte Leistungen wie Versicherungspakete, Theater- oder Eintrittskarten sind nicht erstattungsfähig.
9. RÜCKTRITT EINZELNER TEILNEHMER EINER GRUPPE
9.1. Sollten einzelne Teilnehmer von einer Gruppenbuchung mit Senlac Tours zurücktreten, wird sich Senlac Tours bemühen, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Bei Rücktritten einzelner Teilnehmer fallen immer Transportkosten an (Sitzplatz im Bus, Fähre), diese sind in vollem Umfang zu entschädigen.
9.2. Für den nicht vom Transport betroffenen Anteil des Reisepreises entstehen folgende Stornokosten: bis zu 28 Tage vor Abfahrt 20%; 27-21 Tage vor Abfahrt 25%; 20-15 Tage vor Abfahrt 50%; 14-7 Tage vor Abfahrt 75%. 6-0 Tage vor Abfahrt 90% des Gesamtreisepreises. Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn der Reiseteilnehmer die Reise nicht oder nicht rechtzeitig antritt. Bereits gebuchte Leistungen wie Versicherungspakete, Theater- oder Eintrittskarten sind nicht erstattungsfähig.
9.3. Bei Stornierung von Freiplatzpersonen erfolgt weder Rückerstattung noch Nachforderung.
9.4. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Gebühren werden nur erhoben, wenn Senlac Tours selbst Kosten entstehen. Der Ersatz von einzelnen Reiseteilnehmern durch Dritte ist gegen eine pauschale Gebühr von 15 € pro Person zur Abdeckung der entstehenden Mehrkosten gestattet.
10. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH SENLAC TOURS
Senlac Tours kann in folgenden Fällen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, bzw. diesen nach Reiseantritt kündigen: vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers, außergewöhnliche Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Naturkatastrophen.
Ist Senlac Tours an der Erfüllung des Vertrages aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände gehindert, so kann Senlac Tours vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Dabei hat Senlac Tours darüber unverzüglich zu informieren und den Rücktrittsgrund zu erläutern. Der Anspruch auf den Reisepreis erlischt in diesem Fall für Senlac Tours.
Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich und in der Buchungsbestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl und die Rücktritterklärungsfrist hingewiesen, so kann Senlac Tours die Reise annullieren, da die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Senlac Tours wird dem Reisenden nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl dieses unverzüglich, spätestens 91 Tage vor Reisebeginn schriftlich mitteilen. Der vom Reisenden gezahlte Betrag für die Reise wird umgehend erstattet.
Des Weiteren kann Senlac Tours ohne Einhaltung von Fristen vom Vertrag zurücktreten, wenn trotz Ermahnung eine Störung seitens des Reisenden nicht abgestellt wird. Dies gilt auch bei vertragswidrigem Verhalten seitens des Anmelders und der Reiseteilnehmer und führt demnach zu einem sofortigen Vertragsabbruch. Der Anspruch auf den Reisepreis verbleibt bei Senlac Tours. Kosten für Extraaufwendungen und Rücktransport hat der Verursacher selbst zu tragen.
11. TERMINE MIT DURCHFÜHRUNGSGARANTIE FÜR KLEINE GRUPPEN
Kleingruppen, die den von Senlac Tours vorgesehenen Bus nicht komplett auffüllen, können auf Wunsch mit anderen Gruppen durch den Reiseveranstalter gemeinsam in einem Bus befördert werden. Kann Senlac Tours eine Fahrt, bedingt durch eine zu geringe Teilnehmerzahl oder aus Gründen, die durch den Leistungserbringer verursacht sind, im Ausnahmefall nicht durchführen, so steht der betroffenen Gruppe ein Entschädigungsanspruch i. H. v. 250 € in Form eines Reisegutscheines zu. Dieser Gutschein gilt 12 Monate und ist nur bei Senlac Tours einlösbar.
12. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Mit der Buchungsbestätigung erhält der Anmelder einen Sicherungsschein. Bei Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit von Senlac Tours ist die im Sicherungsschein benannte Versicherungsgesellschaft damit betraut, die Schadenregulierung gegen Vorlage des Sicherungsscheines vorzunehmen.
Senlac Tours haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen gekennzeichnet sind und lediglich vermittelt werden. Dies gilt insbesondere für Zusatzprogramme am Reiseziel. Haftungsgrundlagen ergeben sich somit ausschließlich aus den Vertragsbedingungen dieser Anbieter/ Leistungserbringer. Der Anmelder erhält auf Anfrage diese Bedingungen.
Senlac Tours verpflichtet sich, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.
Senlac Tours kann nicht für Programmänderungen haftbar gemacht werden, die von äußeren Einflüssen, wie Verkehrsverhältnissen, Staus, Wetter, kurzfristigen Änderungen der Abfahrtzeiten von Fähren usw. bedingt sind. Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, kann der Anmelder Abhilfe verlangen. Senlac Tours kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Beanstandungen müssen der örtlichen Reiseleitung bzw. deren Vertretung unverzüglich gemeldet werden. Senlac Tours wird sich bemühen, den spezifischen Reisemangel zu beseitigen bzw. eine Ersatzleistung zu erbringen. Der Anmelder ist dabei verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten. Eine Verletzung der Mitwirkungspflicht des Anmelders hat u.U. den Verlust weitergehender Ansprüche gegen Senlac Tours zur Folge. Für die Dauer und den Umfang einer nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung kann der Anmelder eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Anmelder schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
Für Sachschäden, die nicht auf Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind, haftet Senlac Tours mit der Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis. Diese Höchstsumme der Haftung gilt pro Reise und Reisenden.
13. VERJÄHRUNG
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Anmelder innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Senlac Tours schriftlich geltend zu machen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren. Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen Senlac Tours an Dritte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
14. DATENSCHUTZ
Alle vom Anmelder für die Reise notwendigen zur Verfügung gestellten Angaben, werden elektronisch verarbeitet, genutzt und gespeichert. Dabei gilt das europäische, britische und deutsche Datenschutzrecht. Unter www.senlactours.com sind weitere Informationen dazu abrufbar.
15. SONSTIGES
Für die Einhaltung von Pass, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheitsvorschriften ist der Anmelder allein verantwortlich. Alle Nachteile und Kosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Unter www.auswaertiges-amt.de sind aktuelle Reisehinweise- und Warnungen für Reisende einsehbar.
Senlac Tours empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. Für die Deckung von Arztkosten vor Ort, Überführungskosten bei Krankheit, Unfall oder Tod empfiehlt Senlac Tours zusätzlich den Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung. Es besteht jedoch keine weitere Verpflichtung zur Beratung oder Information über weitere Versicherungsmöglichkeiten und deren Versicherungsbedingungen, dem Deckungsschutz oder des Versicherungsumfangs.
Das postalische Risiko liegt beim Anmelder. Berichtigungen bei Druck- und Rechenfehlern bleiben vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vertragsbedingungen zur Folge, vielmehr sind unwirksame Einzelbestimmungen durch vertrags- und gesetzeskonforme Auslegung zu ergänzen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Hauptsitz des Veranstalters.